Gutachten und Gutachtertätigkeit

Meine Aufgabe als Sachverständiger

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Region Stuttgart für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk fertige ich Gerichts-, Privat- und Schiedsgutachten für Gerichte, Versicherungen, Firmen, Hausverwaltungen, Kommunen und Privatpersonen.

Als Sachverständiger ist es meine Aufgabe, auf Grund von gültigen Normen und gesetzlichen Bestimmungen, eventuelle Schäden an der jeweiligen Bauausführung zu erkennen und diese unabhängig und unvoreingenommen zu beurteilen. Ganz gleich, ob es sich um ein Privat- oder Gerichtsgutachten handelt.

Private Auftraggeber und Gerichte können darauf vertrauen, dass ich als öffentlich bestellter Sachverständiger über überdurchschnittliche Sachkunde verfüge und Ihr Gutachten unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen erstatte.

Sachverständigen-Gutachten genießen eine hohe Glaubwürdikgeit vor Gericht und können zur Beweissicherung oder Schadensermittlung nötig sein, wenn es zu gerichtlichen Streitigkeiten über die Qualität und Ausführung einer handwerklichen Leistung oder Lieferung geht.

Als Sachverständiger im Rahmen von Gerichtsverfahren unterstütze ich fachlich beratend die Richter, um ein korrektes Urteil im Rahmen technischer Normen und handwerklicher Leistungen zu fällen oder einen Vergleich herbeizuführen.

Als Privatgutachten bezeichnet man die Art von Sachverständigen-Gutachten, welche außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber erstellt werden.

Der Auftraggeberkreis für ein Privatgutachten ist unbegrenzt. Jedem Interessenten steht es frei, in einem Streitfall einen Sachverständigen zu beauftragen. Oftmals können langwierige Gerichtsverfahren durch das Hinzuziehen eines Sachverständigen zu einem Streitfall vermieden werden. Vorraussetzung hierfür ist, dass beide Parteien das Ergebnis des Gutachtens akzeptieren.

Selbstverständlich kann ich auch zur Abnahme von Handwerker-Leistungen herangezogen werden. Gerade bei Bauabnahmen hat sich dies bewährt, da ich die Interessen des Bauherren oder Bauträgers in fachlicher Hinsicht wahrnehmen kann.

Ein weiterer schneller Weg zu einer rechtlich durchsetzbaren Entscheidung ist das Schiedsgutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, mit dem die Streitpunkte zwischen den Parteien begutachtet werden. Voraussetzung ist auch hier eine rechtswirksame Vereinbarung zwischen den Parteien.